26.08.2019
Aus der Arbeit des Gesamtausschusses

Die Wahlen zu den Mitarbeitervertretungen im Jahr 2018 sind längst schon Geschichte. Die Mitarbeitervertretungen der Propstsprengel haben aus ihrer Mitte jeweils zwei Mitglieder in den Gesamtausschuss entsandt. Der Gesamtausschuss hat sich konstituiert und wo nötig und möglich weitere Mitglieder hinzuberufen.

Ein guter Teil der Amtsperiode liegt schon wieder hinter uns. Zeit einmal zurück, wie auch nach vorn zu schauen. Wo stehen wir, was bewegt uns und wo wollen wir hin.

Unser Gesamtausschuss besteht aus 14 Mitgliedern. 4 Berufungen wurden vorgenommen um weitere Dienstbereiche zu vertreten. Vertreten sind Erziehung und Bildung, vom Dienstbereich Verkündigung die Gemeindepädagogen, aus dem Diakonischen Bereich die Sozialstationen-Pflegedienste und last, not least die Verwaltung auf allen drei Ebenen, Gemeinde, Kirchenkreis und Landeskirchenamt.

Nach § 55 MVG-EKD sind dem GA als Aufgaben die Beratung, Unterstützung und Information der Mitarbeitervertretungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten zugewiesen. Weiterhin hat der Gesamtausschuss den Informations- und Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitarbeitervertretungen sowie die Fortbildung von Mitgliedern der Mitarbeitervertretungen zu fördern. Hierfür führt der Gesamtausschuss für die Mitarbeitervertretungen jährlich 3 bis 4 Fortbildungsveranstaltungen an verschiedenen Orten durch.

Kaum ein Tag vergeht an dem nicht eine Anfrage von einer MAV beantwortet werden muss. Dies ist das tägliche Geschäft.
Die Erörterung arbeits-, dienst- und mitarbeitervertretungsrechtlicher Fragen von grundsätzlicher Bedeutung obliegt ebenfalls dem Gesamtausschuss. Hier sind vor allem die vom Gesamtausschuss in die Arbeitsrechtliche Kommission entsandten Mitglieder gefordert.

Abgaben von Stellungnahmen zu beabsichtigten kirchengesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht sind zu weilen schwierig. Hier können nur Einzelpersonen mit juristischem Sachverstand angefragt werden. Das Recht zur Mitwirkung bei der Besetzung der Kirchengerichte nach § 57 ist nicht minder schwierig umzusetzen, da der in Frage kommende Personenkreis für den Gesamtausschuss schlecht ausfindig zu machen ist.
Der Kontakt unseres Gesamtausschusses zum Gesamtausschuss des Diakonischen Werkes Mitteldeutschland (GA-DW) ist sehr gut. Auch wenn der Gesamtausschuss -DW bezüglich einiger arbeitsrechtlicher Fragen wie der Anwendung des 3.Weges und der Anwendung der Loyalitätsverordnung der EKM anders unterwegs ist, sind die Gespräche von gegenseitigem Verständnis geprägt.

Ebenso wie die Verbindung zum Gesamtausschuss-DW ist unserem Gesamtausschuss ein jährliches Konsultationsgespräch mit dem Landeskirchenrates kirchengesetzlich vorgeschrieben. Trotz der hochkarätigen Besetzung, Bischöfin, Präsidentin, Dezernenten, Referenten, usw. also das Who’s Who unserer Landeskirche ist das Ergebnis ehr mager aber was kann man bei 30 Minuten Gesprächszeit verlangen.

Jährlich besucht der Referatsleiter Referat P1 Arbeitsrecht eine Sitzung des GA. Das sind gute Gespräche, der vorgesehene Zeitrahmen reicht nie, aber das zeigt nur, dass ein großer Kommunikationsbedarf besteht.
Wir werden auch zukünftig Kontakt zur Ständigen Konferenz der Gesamtausschüsse der Evangelischen Kirche in Deutschland halten. Das ist wichtig, hier können wir Erfahrungen austauschen. Besonders interessant ist der zusätzliche Transfer von Informationen mit den Gesamtausschüssen der Ev. Landeskirche Anhalt, Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und in diesem Jahr neu der HMAV der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Hier verbindet uns zusätzlich der gleiche geschichtliche Hintergrund. Schade, dass man das nach fast 30 Jahren Wiedervereinigung noch sagen muss aber Kirche in den neuen Bundesländern ist doch eine andere Realität.

Für die Zukunft hat sich der GA vorgenommen, überall dort wo noch keine Mitarbeitervertretung gewählt wurde genauer nachzufragen warum das so ist. Zwar ist das eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der Dienststellenleitung, sofern keine Mitarbeitervertretung besteht, unverzüglich eine Mitarbeiterversammlung zur Bildung eines Wahlvorstandes einzuberufen um die Voraussetzung zur Wahl einer Mitarbeitervertretung zu schaffen. Wenn Unterstützung zur Bildung einer Mitarbeitervertretung benötigt wird, werden wir als Gesamtausschuss uns gern einbringen.