15.10.2015
In der Vielfalt unserer Landeskirchen haben wir viel Gemeinsames gefunden.

Es ist nun schon ein fester Termin für die Mitglieder der Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen in den drei Landeskirchen.

Die Gesamtausschüsse der Evangelischen Landeskirche Anhalts, der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland führten einen gemeinsamen Konvent durch.

Unter dem Thema „Gerechte Entgelte im kirchlichen Dienst“ ging es um Eingruppierung der Tätigkeiten in den Dienststellen und Einrichtungen der verfassten Kirche.

Anhand des Vergleiches der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDVO) der Evangelisch - Lutherischen Landeskirche Sachsens und der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland Ost (KAVO EKD-Ost) wurden die Grundlagen der Bewertung von Tätigkeiten nachvollzogen. Die Spannweite vom Sozial- und Erziehungsdienst über den Verwaltungsdienst bis zu den Mitarbeitern in den Kirchengemeinden ist weit, sehr weit. Begriffe wie Bewertungskommission, allgemeine Eingruppierungsmerkmale, Dienstanweisung und Stellenbeschreibung wurden behandelt.

Herr Rechtsanwalt Leser aus Dresden begleitete dieses Thema als Referenten und konnte viele neu Impulse geben.

Trotz der verschiedenen kirchenrechtlichen Grundlagen haben wir viel Gemeinsames gefunden. Manches ist hier gut geregelt, Anderes wieder dort oder auch leider hier und da gar nicht geregelt. Da bleibt noch viel zu tun.

Alle waren sich bei der Auswertung aber einig, so ein gemeinsamer Konvent unter einem bestimmten Arbeitsthema bringt uns weiter und soll wieder durchgeführt werden, der Themen bleiben da viele.