04.11.2020
Zu beachten ist ...

Der Rat der EKD hat am 09. Oktober 2020 Corona-bedingt eine Änderung der Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland beschlossen. Turnusmäßige Wahlen zu den Mitarbeitervertretungen stehen uns zwar erst in einiger Zeit ins Haus, aber es kann ja jeder Zeit zu Nachwahlen kommen. Unter nachfolgenden Link findet Ihr die geänderte Wahlordnung: https://www.kirchenrecht-ekhn.de/document/40081

Das ist eine Internetseiten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau! Diese Landeskirche wendet aber das gleiche Gesetz an.

In der gegenwärtigen Pandemielage ergeben sich viele andere und völlig neue Fragen was unsere Arbeitswelt betrifft. Ob Kurzarbeit, Hygienekonzept und dergleichen mehr immer ist auch die MAV einzubeziehen.

Wenn in diesem Zusammenhang Fragen in der Mitarbeitervertretung aufkommen, dann könnt Ihr Euch natürlich auch an die Mitglieder des Gesamtausschusses wenden. Die Kontaktdaten aller Mitglieder sind zu finden unter der Rubrik “Wir über uns“ auf dieser Internetseite.

Der Gesamtausschuss arbeitet, Sitzungen müssen zuweilen als Videokonferenz durchgeführt werden, aber wir sind arbeitsfähig und das ist das Wichtigste in diesen Zeiten.

Wir bleiben für Euch dran!